Umzug 7 Min Lesezeit

Zuletzt aktualisiert:

Wohnung kündigen: Fristen, Form und Musterschreiben

Du willst umziehen und musst deinen Mietvertrag kündigen? Klingt einfach, aber schon kleine Formfehler machen die Kündigung unwirksam. Hier erfährst du alles zu Fristen, Formvorschriften und bekommst ein kostenloses Musterschreiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende (§573c BGB)
  • Schriftform ist Pflicht - E-Mail oder WhatsApp reichen nicht
  • Alle Mieter im Vertrag müssen unterschreiben
  • Einschreiben mit Rückschein als Zugangsnachweis nutzen
  • Spätestens am 3. Werktag des Monats muss die Kündigung eingehen

1 Gesetzliche Kündigungsfrist: So funktioniert sie

Als Mieter hast du es einfach: Egal wie lange du schon in der Wohnung wohnst, die Kündigungsfrist beträgt immer 3 Monate zum Monatsende (§573c BGB). Dein Vermieter dagegen muss bei längerer Mietdauer längere Fristen einhalten.

Wer kündigt? Wohndauer Kündigungsfrist
Mieter Egal 3 Monate
Vermieter Bis 5 Jahre 3 Monate
Vermieter 5-8 Jahre 6 Monate
Vermieter Über 8 Jahre 9 Monate

Rechenbeispiel: Wann endet mein Mietvertrag?

1

Du willst zum 31. August ausziehen.

2

3 Monate zurückrechnen: Die Kündigung muss im Mai eingehen.

3

Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag im Mai beim Vermieter sein.

4

Kommt sie am 4. Werktag an, verschiebt sich das Mietende auf den 30. September.

Wichtig: Manche Mietverträge enthalten kürzere Fristen zugunsten des Mieters - das ist erlaubt. Längere Fristen für den Mieter als 3 Monate sind dagegen unwirksam. Prüfe deinen Mietvertrag!

2 Formvorschriften: So kündigst du wirksam

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn du bestimmte Formvorschriften einhältst. Das Gesetz ist hier streng - und dein Vermieter kann eine formfehlerhafte Kündigung einfach ignorieren.

Schriftform (§568 BGB)

Die Kündigung muss auf Papier und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Fax sind unwirksam. Auch ein eingescanntes Dokument per E-Mail genügt nicht.

Unterschrift aller Mieter

Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle unterschreiben. Fehlt auch nur eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam. Bei WGs: Alle, die im Hauptmietvertrag stehen, müssen unterzeichnen.

Zugangsnachweis

Du musst beweisen können, dass und wann die Kündigung den Vermieter erreicht hat. Die sichersten Optionen:

  • Einschreiben mit Rückschein - Du bekommst eine Empfangsbestätigung
  • Einwurf-Einschreiben - Der Zusteller dokumentiert den Einwurf
  • Persönliche Übergabe - Mit Zeuge und Empfangsbestätigung unterschreiben lassen
Praxis-Tipp: Schicke die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich als Einwurf-Einschreiben. So hast du doppelte Sicherheit, falls der Vermieter die Annahme verweigert.

3 Sonderkündigungsrecht: Früher raus aus dem Vertrag

In bestimmten Situationen kannst du den Mietvertrag außerordentlich kündigen - mit verkürzter Frist oder sogar fristlos.

Grund Rechtsgrundlage Frist
Mieterhöhung §561 BGB 2 Monate zum Monatsende (ab Erhalt)
Modernisierung §555e BGB 2 Monate zum Monatsende (ab Ankündigung)
Tod des Mieters §580 BGB 1 Monat (durch Erben)
Gesundheitsgefahr §569 BGB Fristlos (z.B. schwerer Schimmel)
Störung des Hausfriedens §569 BGB Fristlos (nach Abmahnung)
Achtung: Bei einer fristlosen Kündigung musst du den Grund genau benennen und nachweisen können. Im Zweifelsfall lass dich vom Mieterbund beraten.

4 Kündigungsschreiben: Muster und Aufbau

Dein Kündigungsschreiben muss klar, eindeutig und vollständig sein. Hier ist der Aufbau, den du einhalten solltest:

Muster: Ordentliche Kündigung Mietvertrag

Max Mustermann

Musterstraße 12

12345 Musterstadt

An:

Hausverwaltung Beispiel GmbH

Verwalterweg 1

12345 Musterstadt

Musterstadt, den [DATUM]

Betreff: Ordentliche Kündigung des Mietvertrags

Mietobjekt: Musterstraße 12, 12345 Musterstadt, 2. OG links

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Mietvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Nach meiner Berechnung ist dies der [DATUM].

Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den Kündigungstermin schriftlich zu bestätigen.

Bitte überweisen Sie die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses auf folgendes Konto:

IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00

BIC: XXXXXXXXXX

Für die Wohnungsübergabe stehe ich nach Absprache gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[UNTERSCHRIFT]

Max Mustermann

Tipp: Nutze unseren Kündigungsschreiben-Generator, um dein persönliches Schreiben in wenigen Minuten zu erstellen.

Checkliste Kündigungsschreiben

Absender vollständig (Name, Adresse)
Empfänger korrekt (Vermieter oder Hausverwaltung)
Mietobjekt eindeutig bezeichnet
"Ordentliche Kündigung" und Termin genannt
Bitte um Kündigungsbestätigung
Bankverbindung für Kautionsrückzahlung
Eigenhändige Unterschrift aller Mieter

5 Häufige Fehler beim Kündigungsschreiben

Selbst kleine Fehler können dazu führen, dass deine Kündigung unwirksam ist und du einen weiteren Monat Miete zahlen musst. Achte besonders auf diese Punkte:

Falsches Datum berechnet

Wer die Frist falsch berechnet, kündigt zu spät und zahlt einen Monat extra Miete. Zähle immer 3 volle Monate ab dem Zugang beim Vermieter.

Unterschrift vergessen

Ohne Unterschrift ist die Kündigung komplett unwirksam. Bei mehreren Mietern: Alle müssen unterschreiben, nicht nur einer.

Per E-Mail geschickt

Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp ist gesetzlich unwirksam. Nur ein unterschriebener Brief auf Papier zählt.

Kein Zugangsnachweis

Wer den Brief einfach in den Briefkasten wirft, kann den Zugang nicht beweisen. Immer Einschreiben mit Rückschein nutzen.

6 Nach der Kündigung: Was jetzt noch kommt

Die Kündigung ist raus - aber damit ist es noch nicht getan. Hier die wichtigsten Schritte bis zur Schlüsselübergabe:

Kündigungsbestätigung einfordern

Dein Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen - aber bitte ihn trotzdem darum. Eine schriftliche Bestätigung gibt dir Sicherheit über den Auszugstermin.

Wohnungsbesichtigungen dulden

Nach der Kündigung darfst du Besichtigungstermine für Nachmieter nicht verweigern. Der Vermieter muss diese aber rechtzeitig ankündigen (mindestens 24 Stunden vorher) und sie müssen zu zumutbaren Zeiten stattfinden (werktags 10-13 und 15-18 Uhr).

Nachmieter stellen

Du bist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu finden - es sei denn, das steht explizit im Mietvertrag. Manchmal lohnt es sich aber trotzdem: Wenn dein Vermieter den Nachmieter akzeptiert, kannst du eventuell früher aus dem Vertrag.

Kaution zurückfordern

Nach dem Auszug und der Wohnungsübergabe hast du Anspruch auf Rückzahlung deiner Kaution. Der Vermieter hat dafür eine Prüffrist von 3-6 Monaten. Gib im Kündigungsschreiben direkt deine Bankverbindung an.

Schönheitsreparaturen prüfen

Prüfe in deinem Mietvertrag, ob du bei Auszug renovieren musst. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam (z.B. starre Fristenregelungen). Im Zweifel: Mieterschutzbund kontaktieren.

Häufige Fehler vermeiden

Mündlich kündigen

Eine mündliche Kündigung - auch vor Zeugen - ist rechtlich unwirksam. Selbst wenn dein Vermieter am Telefon zustimmt, brauchst du das Schreiben auf Papier.

Miete sofort einstellen

Auch nach der Kündigung musst du die Miete bis zum Vertragsende weiter zahlen. Wer die Miete einstellt, riskiert eine fristlose Kündigung durch den Vermieter.

Zu spät an die Kündigung denken

3 Monate Kündigungsfrist bedeuten: Wenn du zum 1. September umziehen willst, muss die Kündigung spätestens Anfang Juni beim Vermieter sein. Plane frühzeitig!

Häufig gestellte Fragen

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für eine Wohnung?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer (§573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum übernächsten Monat wirksam wird. Beispiel: Kündigung geht am 3. Juni ein, Mietende ist der 31. August.

Muss die Kündigung per Einschreiben verschickt werden?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das Einschreiben nicht - aber dringend empfohlen. Du musst im Streitfall beweisen können, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist. Ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung sind die sichersten Wege. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Fax ist unwirksam. Das Gesetz verlangt die Schriftform nach §568 BGB: Das bedeutet ein unterschriebenes Schreiben auf Papier. Auch ein eingescanntes Dokument per E-Mail genügt nicht. Die Kündigung muss als Original mit eigenhändiger Unterschrift zugestellt werden.

Was ist Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, den Mietvertrag außerhalb der normalen Frist zu kündigen. Es greift bei einer Mieterhöhung (§561 BGB), bei angekündigter Modernisierung (§555e BGB) oder bei Tod des Mieters. Die Sonderkündigungsfrist beträgt in der Regel 2 Monate zum Monatsende und muss innerhalb bestimmter Fristen nach der Ankündigung ausgesprochen werden.

Wer muss das Kündigungsschreiben unterschreiben?

Alle Personen, die im Mietvertrag als Mieter eingetragen sind, müssen das Kündigungsschreiben unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam. Bei einer WG, in der alle den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch alle die Kündigung unterzeichnen. Eine Vollmacht ist möglich, muss aber dem Schreiben im Original beiliegen.

Empfohlene Produkte

Einschreiben-Briefumschläge (C4)

Große Briefumschläge für Kündigungsschreiben. Passt auch für mehrere Seiten ohne Knicken.

Bei Amazon ansehen *

Druckerpapier (500 Blatt)

Hochwertiges 80g-Papier für professionelle Schreiben. Für Tinten- und Laserdrucker geeignet.

Bei Amazon ansehen *

Dokumentenmappe A4

Für Kündigungsbestätigung, Mietvertrag und Übergabeprotokoll. Alles an einem Ort.

Bei Amazon ansehen *

* Affiliate-Links

Quellen & weiterführende Links

Passende Guides & Checklisten

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies für grundlegende Funktionen und zur Verbesserung deiner Erfahrung. Mehr erfahren