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Wohnung kündigen: Fristen, Form und Musterschreiben
Du willst umziehen und musst deinen Mietvertrag kündigen? Klingt einfach, aber schon kleine Formfehler machen die Kündigung unwirksam. Hier erfährst du alles zu Fristen, Formvorschriften und bekommst ein kostenloses Musterschreiben.
Das Wichtigste in Kürze
- • 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende (§573c BGB)
- • Schriftform ist Pflicht - E-Mail oder WhatsApp reichen nicht
- • Alle Mieter im Vertrag müssen unterschreiben
- • Einschreiben mit Rückschein als Zugangsnachweis nutzen
- • Spätestens am 3. Werktag des Monats muss die Kündigung eingehen
1 Gesetzliche Kündigungsfrist: So funktioniert sie
Als Mieter hast du es einfach: Egal wie lange du schon in der Wohnung wohnst, die Kündigungsfrist beträgt immer 3 Monate zum Monatsende (§573c BGB). Dein Vermieter dagegen muss bei längerer Mietdauer längere Fristen einhalten.
| Wer kündigt? | Wohndauer | Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Mieter | Egal | 3 Monate |
| Vermieter | Bis 5 Jahre | 3 Monate |
| Vermieter | 5-8 Jahre | 6 Monate |
| Vermieter | Über 8 Jahre | 9 Monate |
Rechenbeispiel: Wann endet mein Mietvertrag?
Du willst zum 31. August ausziehen.
3 Monate zurückrechnen: Die Kündigung muss im Mai eingehen.
Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag im Mai beim Vermieter sein.
Kommt sie am 4. Werktag an, verschiebt sich das Mietende auf den 30. September.
2 Formvorschriften: So kündigst du wirksam
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn du bestimmte Formvorschriften einhältst. Das Gesetz ist hier streng - und dein Vermieter kann eine formfehlerhafte Kündigung einfach ignorieren.
Schriftform (§568 BGB)
Die Kündigung muss auf Papier und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Fax sind unwirksam. Auch ein eingescanntes Dokument per E-Mail genügt nicht.
Unterschrift aller Mieter
Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle unterschreiben. Fehlt auch nur eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam. Bei WGs: Alle, die im Hauptmietvertrag stehen, müssen unterzeichnen.
Zugangsnachweis
Du musst beweisen können, dass und wann die Kündigung den Vermieter erreicht hat. Die sichersten Optionen:
- Einschreiben mit Rückschein - Du bekommst eine Empfangsbestätigung
- Einwurf-Einschreiben - Der Zusteller dokumentiert den Einwurf
- Persönliche Übergabe - Mit Zeuge und Empfangsbestätigung unterschreiben lassen
3 Sonderkündigungsrecht: Früher raus aus dem Vertrag
In bestimmten Situationen kannst du den Mietvertrag außerordentlich kündigen - mit verkürzter Frist oder sogar fristlos.
| Grund | Rechtsgrundlage | Frist |
|---|---|---|
| Mieterhöhung | §561 BGB | 2 Monate zum Monatsende (ab Erhalt) |
| Modernisierung | §555e BGB | 2 Monate zum Monatsende (ab Ankündigung) |
| Tod des Mieters | §580 BGB | 1 Monat (durch Erben) |
| Gesundheitsgefahr | §569 BGB | Fristlos (z.B. schwerer Schimmel) |
| Störung des Hausfriedens | §569 BGB | Fristlos (nach Abmahnung) |
4 Kündigungsschreiben: Muster und Aufbau
Dein Kündigungsschreiben muss klar, eindeutig und vollständig sein. Hier ist der Aufbau, den du einhalten solltest:
Muster: Ordentliche Kündigung Mietvertrag
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
An:
Hausverwaltung Beispiel GmbH
Verwalterweg 1
12345 Musterstadt
Musterstadt, den [DATUM]
Betreff: Ordentliche Kündigung des Mietvertrags
Mietobjekt: Musterstraße 12, 12345 Musterstadt, 2. OG links
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Mietvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Nach meiner Berechnung ist dies der [DATUM].
Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den Kündigungstermin schriftlich zu bestätigen.
Bitte überweisen Sie die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses auf folgendes Konto:
IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00
BIC: XXXXXXXXXX
Für die Wohnungsübergabe stehe ich nach Absprache gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[UNTERSCHRIFT]
Max Mustermann
Checkliste Kündigungsschreiben
5 Häufige Fehler beim Kündigungsschreiben
Selbst kleine Fehler können dazu führen, dass deine Kündigung unwirksam ist und du einen weiteren Monat Miete zahlen musst. Achte besonders auf diese Punkte:
Falsches Datum berechnet
Wer die Frist falsch berechnet, kündigt zu spät und zahlt einen Monat extra Miete. Zähle immer 3 volle Monate ab dem Zugang beim Vermieter.
Unterschrift vergessen
Ohne Unterschrift ist die Kündigung komplett unwirksam. Bei mehreren Mietern: Alle müssen unterschreiben, nicht nur einer.
Per E-Mail geschickt
Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp ist gesetzlich unwirksam. Nur ein unterschriebener Brief auf Papier zählt.
Kein Zugangsnachweis
Wer den Brief einfach in den Briefkasten wirft, kann den Zugang nicht beweisen. Immer Einschreiben mit Rückschein nutzen.
6 Nach der Kündigung: Was jetzt noch kommt
Die Kündigung ist raus - aber damit ist es noch nicht getan. Hier die wichtigsten Schritte bis zur Schlüsselübergabe:
Kündigungsbestätigung einfordern
Dein Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen - aber bitte ihn trotzdem darum. Eine schriftliche Bestätigung gibt dir Sicherheit über den Auszugstermin.
Wohnungsbesichtigungen dulden
Nach der Kündigung darfst du Besichtigungstermine für Nachmieter nicht verweigern. Der Vermieter muss diese aber rechtzeitig ankündigen (mindestens 24 Stunden vorher) und sie müssen zu zumutbaren Zeiten stattfinden (werktags 10-13 und 15-18 Uhr).
Nachmieter stellen
Du bist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu finden - es sei denn, das steht explizit im Mietvertrag. Manchmal lohnt es sich aber trotzdem: Wenn dein Vermieter den Nachmieter akzeptiert, kannst du eventuell früher aus dem Vertrag.
Kaution zurückfordern
Nach dem Auszug und der Wohnungsübergabe hast du Anspruch auf Rückzahlung deiner Kaution. Der Vermieter hat dafür eine Prüffrist von 3-6 Monaten. Gib im Kündigungsschreiben direkt deine Bankverbindung an.
Schönheitsreparaturen prüfen
Prüfe in deinem Mietvertrag, ob du bei Auszug renovieren musst. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam (z.B. starre Fristenregelungen). Im Zweifel: Mieterschutzbund kontaktieren.
Häufige Fehler vermeiden
Mündlich kündigen
Eine mündliche Kündigung - auch vor Zeugen - ist rechtlich unwirksam. Selbst wenn dein Vermieter am Telefon zustimmt, brauchst du das Schreiben auf Papier.
Miete sofort einstellen
Auch nach der Kündigung musst du die Miete bis zum Vertragsende weiter zahlen. Wer die Miete einstellt, riskiert eine fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Zu spät an die Kündigung denken
3 Monate Kündigungsfrist bedeuten: Wenn du zum 1. September umziehen willst, muss die Kündigung spätestens Anfang Juni beim Vermieter sein. Plane frühzeitig!
Häufig gestellte Fragen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer (§573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum übernächsten Monat wirksam wird. Beispiel: Kündigung geht am 3. Juni ein, Mietende ist der 31. August.
Gesetzlich vorgeschrieben ist das Einschreiben nicht - aber dringend empfohlen. Du musst im Streitfall beweisen können, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist. Ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung sind die sichersten Wege. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Nein, eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Fax ist unwirksam. Das Gesetz verlangt die Schriftform nach §568 BGB: Das bedeutet ein unterschriebenes Schreiben auf Papier. Auch ein eingescanntes Dokument per E-Mail genügt nicht. Die Kündigung muss als Original mit eigenhändiger Unterschrift zugestellt werden.
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, den Mietvertrag außerhalb der normalen Frist zu kündigen. Es greift bei einer Mieterhöhung (§561 BGB), bei angekündigter Modernisierung (§555e BGB) oder bei Tod des Mieters. Die Sonderkündigungsfrist beträgt in der Regel 2 Monate zum Monatsende und muss innerhalb bestimmter Fristen nach der Ankündigung ausgesprochen werden.
Alle Personen, die im Mietvertrag als Mieter eingetragen sind, müssen das Kündigungsschreiben unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam. Bei einer WG, in der alle den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch alle die Kündigung unterzeichnen. Eine Vollmacht ist möglich, muss aber dem Schreiben im Original beiliegen.
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Quellen & weiterführende Links
- §573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung - Gesetzliche Grundlagen zur Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter
- Deutscher Mieterbund - Beratung zu Kündigungsrecht, Musterschreiben und Mieterschutz
- Deutsche Post - Einschreiben - Alle Einschreiben-Varianten und Preise im Überblick