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Rundfunkbeitrag (GEZ) - das musst du wissen

Mit der ersten eigenen Wohnung wirst du automatisch beitragspflichtig. Hier erfährst du alles Wichtige über Anmeldung, Kosten und mögliche Befreiungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • • Der Beitrag beträgt 18,36 € pro Monat (Stand 2024)
  • • Zahlung ist pro Wohnung, nicht pro Person
  • • BAföG-Empfänger können sich befreien lassen
  • • Die Anmeldung erfolgt meist automatisch übers Einwohnermeldeamt

1 Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag (früher "GEZ-Gebühr") finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland - also ARD, ZDF, Deutschlandradio und die dritten Programme.

Monatlicher Beitrag
18,36 €
Pro Wohnung
Vierteljährlich
55,08 €
Standardzahlung
Jährlich
220,32 €
Gesamtkosten
Wichtig: Du musst zahlen, egal ob du einen Fernseher oder Radio besitzt - es ist ein Beitrag pro Wohnung.

2 Wann muss ich mich anmelden?

Kurze Antwort: In den meisten Fällen musst du dich gar nicht selbst anmelden. Das Einwohnermeldeamt übermittelt deine Daten automatisch an den Beitragsservice.

So läuft es ab:

  • Du meldest dich beim Einwohnermeldeamt an
  • Deine Daten werden automatisch übermittelt
  • Du erhältst Post vom Beitragsservice
  • Du bekommst deine Beitragsnummer

Falls du nach 6 Wochen noch keine Post bekommen hast, kannst du dich selbst anmelden unter: rundfunkbeitrag.de

3 Wer kann sich befreien lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen:

BAföG-Empfänger

Mit dem BAföG-Bescheid kannst du dich vollständig befreien lassen. Der Bescheid muss aktuell sein.

Bürgergeld / Arbeitslosengeld II

Mit dem Bewilligungsbescheid vom Jobcenter ist eine vollständige Befreiung möglich.

Ausbildungsbeihilfe (BAB)

Auch mit Berufsausbildungsbeihilfe kannst du dich befreien lassen.

Menschen mit Behinderung

Je nach Grad der Behinderung ist eine Ermäßigung auf 6,12 € oder vollständige Befreiung möglich.

Achtung: Die Befreiung muss beantragt werden und gilt nicht rückwirkend! Beantrage sie so früh wie möglich.

4 WG und Mitbewohner

In einer WG muss nur eine Person den Beitrag zahlen - nicht jeder Mitbewohner einzeln.

So regelt ihr das fair:

  • Entscheidet, wer den Beitrag anmeldet
  • Teilt die Kosten intern (z.B. über Splitwise)
  • Alternativ: Monatlich wechselnde Überweisungen

Beispiel: Bei 3 Personen zahlt jeder ca. 6,12 € pro Monat.

5 Zahlungsmöglichkeiten

SEPA-Lastschrift

Empfohlen - du verpasst keine Zahlung und bekommst keine Mahnungen.

Empfohlen

Überweisung

Vierteljährlich im Voraus. Achtung: Fristen beachten!

Tipp: Mit SEPA-Lastschrift sparst du dir den Aufwand und riskierst keine Mahngebühren.

Häufige Fehler vermeiden

Post ignorieren

Unbezahlte Beiträge werden mit Mahngebühren (8 €) und notfalls über das Finanzamt eingetrieben.

Befreiung zu spät beantragen

Die Befreiung gilt erst ab dem Monat der Antragstellung - nicht rückwirkend!

"Ich hab keinen Fernseher"

Egal - der Beitrag ist geräteunabhängig und gilt pro Wohnung.

Quellen & weiterführende Links

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