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Strom ummelden beim Umzug: Anbieter, Zählerstand & Fristen
Du ziehst um und fragst dich, wie du deinen Strom ummeldest? Du hast drei Möglichkeiten: den bestehenden Vertrag mitnehmen, den Anbieter wechseln oder in der Grundversorgung landen (meist die teuerste Variante). Dieser Guide zeigt dir Schritt für Schritt, wie du Zählerstände richtig abliest, welche Fristen gelten und wie du dein Sonderkündigungsrecht nutzt.
Das Wichtigste in Kürze
- 3-6 Wochen vorher: den Anbieter über den Umzug informieren - so bleibt die Versorgung lückenlos
- Zählerstand ablesen: in alter UND neuer Wohnung, mit Datum und Foto dokumentieren
- Vertrag mitnehmen: geht meist problemlos - der Anbieter zieht einfach mit um
- Sonderkündigungsrecht: wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefert oder teurer wird
- Nicht in der Grundversorgung bleiben: sie ist bequem, aber fast immer teurer als ein Tarif
1 Deine 3 Möglichkeiten beim Strom-Umzug
Beim Umzug musst du dich um deinen Strom kümmern - sonst zahlst du am Ende drauf. Grundsätzlich hast du drei Optionen:
Vertrag mitnehmen
Du behältst deinen Anbieter und meldest ihm nur den Umzug. Am einfachsten, wenn du zufrieden bist.
Anbieter wechseln
Der Umzug ist der perfekte Moment, um einen günstigeren Tarif zu suchen und zu sparen.
Nichts tun (Grundversorgung)
Der örtliche Grundversorger liefert automatisch - bequem, aber meist die teuerste Variante.
2 Stromanbieter ummelden in 5 Schritten
Egal ob du deinen Vertrag mitnimmst oder wechselst - der Ablauf ist ähnlich. So gehst du vor:
Anbieter über den Umzug informieren
Melde dich 3-6 Wochen vorher über das Kundenportal, per E-Mail oder Formular. Gib dein Umzugsdatum und die neue Adresse an.
Zählernummer & Zählerstand der neuen Wohnung übermitteln
Die Zählernummer steht auf dem Zähler oder im Übergabeprotokoll. Ohne sie kann der Anbieter dich nicht korrekt anmelden.
Zählerstand der alten Wohnung ablesen
Beim Auszug den Stand ablesen und dem alten Anbieter melden - so wird deine Schlussrechnung korrekt erstellt.
Prüfen: mitnehmen oder wechseln?
Vergleiche deinen aktuellen Tarif mit Alternativen. Beim Umzug hast du oft ein Sonderkündigungsrecht und kommst leichter aus alten Verträgen.
Bestätigung aufbewahren
Hebe die schriftliche Bestätigung von Ummeldung oder Neuanmeldung auf, bis die erste Abrechnung an der neuen Adresse stimmt.
3 Zählerstand richtig ablesen und dokumentieren
Der Zählerstand ist beim Strom-Umzug das A und O: Er trennt deinen Verbrauch von dem des Vor- oder Nachmieters. Lies ihn in beiden Wohnungen ab.
| Wann | Wo | Was dokumentieren |
|---|---|---|
| Beim Auszug | Alte Wohnung | Zählerstand + Datum + Foto - für die Schlussrechnung |
| Beim Einzug | Neue Wohnung | Zählerstand + Zählernummer + Datum + Foto - für die Anmeldung |
Tipp
Halte die Zählerstände am besten direkt im Wohnungsübergabeprotokoll fest und lass es von Vermieter bzw. Vormieter unterschreiben. Ein Foto mit sichtbarer Zählernummer ist dein bester Nachweis bei Streit um die Abrechnung.
4 Mitnehmen oder wechseln - was lohnt sich?
Der Umzug ist einer der wenigen Momente, in dem du besonders leicht aus einem Stromvertrag herauskommst. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von deinem aktuellen Tarif ab:
Vertrag mitnehmen, wenn ...
- du mit Preis und Service zufrieden bist
- dein Anbieter am neuen Ort zu gleichen Konditionen liefert
- du gerade erst einen günstigen Tarif abgeschlossen hast
Wechseln, wenn ...
- du noch in der teuren Grundversorgung bist
- dein Tarif deutlich über dem Vergleichspreis liegt
- der Anbieter am neuen Ort nicht liefert (Sonderkündigungsrecht)
Häufige Fehler vermeiden
Zählerstand nicht dokumentiert
Ohne Foto und Datum zahlst du im Zweifel für den Verbrauch des Vormieters mit. Immer beide Zähler festhalten.
Zu spät gemeldet
Wer erst am Umzugstag reagiert, landet oft ungewollt in der Grundversorgung. Melde dich 3-6 Wochen vorher.
In der Grundversorgung geblieben
Sie ist bequem, aber selten günstig. Prüfe nach dem Einzug einmal aktiv, ob ein Tarif dich billiger kommt.
Häufig gestellte Fragen
Informiere deinen Anbieter 3 bis 6 Wochen vor dem Umzug über das Kundenportal, per E-Mail oder Formular. Gib Umzugsdatum, neue Adresse, Zählernummer und Zählerstand der neuen Wohnung an. Lies am Umzugstag die Zähler in alter und neuer Wohnung ab und dokumentiere beide Stände mit Foto und Datum.
In der Regel ja. Die meisten Anbieter setzen den Vertrag an der neuen Adresse einfach fort - du meldest ihnen nur den Umzug. Kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht zu gleichen Bedingungen liefern oder ändert sich der Preis, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Dann beliefert dich an der neuen Adresse automatisch der örtliche Grundversorger. Du sitzt nie im Dunkeln, zahlst in der Grundversorgung aber meist deutlich mehr als in einem regulären Tarif. Ein Vergleich lohnt sich fast immer.
Der Zählerstand trennt deinen Verbrauch vom Verbrauch des Vor- oder Nachmieters. Lies ihn beim Auszug (alte Wohnung) und beim Einzug (neue Wohnung) ab und halte beide mit Datum und Foto fest - am besten im Übergabeprotokoll. So vermeidest du falsche Abrechnungen.
Ja. Kann dein Anbieter dich am neuen Wohnort nicht oder nur zu anderen Konditionen beliefern, darfst du außerordentlich kündigen - unabhängig von der Vertragslaufzeit. Prüfe die genaue Frist in deinem Vertrag und reagiere zeitnah nach der Umzugsmitteilung.
Quellen & weiterführende Links
- Verbraucherzentrale - Energie: Anbieterwechsel und Umzug – Rechte, Fristen und Sonderkündigungsrecht beim Umzug
- Bundesnetzagentur - Verbraucherportal Energie – Regulierungsbehörde, Anlaufstelle bei Problemen mit Strom- und Gasversorgern