Finanzen § 19 WoGG Stand 2026

Wohngeld-Rechner 2026

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete - kein Darlehen, du musst nichts zurückzahlen. Viele junge Menschen in der ersten eigenen Wohnung hätten Anspruch und stellen trotzdem nie einen Antrag, weil sie es nicht wissen.

Dieser Rechner setzt die amtliche Formel aus § 19 WoGG vollständig um - mit den echten Höchstbeträgen, der Mietenstufe deiner Gemeinde, der Heizkostenentlastung und der Klimakomponente. Er ist gegen alle elf amtlichen Rechenbeispiele des Bundesbauministeriums geprüft und trifft sie auf den Euro genau.

Redaktion Wohnstarter24 · Zuletzt aktualisiert:

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Faktenstand:

Prüfung: Wohnstarter24 Redaktion

Methodik: Die Berechnung setzt die amtliche Formel aus § 19 WoGG mit den Werten der Anlagen 1 bis 3 WoGG (Fassung der Fortschreibungsverordnung vom 21.10.2024, gültig ab 1.1.2025) um, einschließlich der anteiligen Berechnung für gemischte Haushalte nach § 11 Abs. 3 WoGG. Alle 11 amtlichen Rechenbeispiele des BMWSB zum Stand 1.1.2025 werden auf den Euro genau reproduziert. Die Mietenstufen stammen aus der Anlage zu § 1 Abs. 3 WoGV. Die Einkommensermittlung ist vereinfacht: berücksichtigt werden Werbungskosten-Pauschbeträge, die pauschalen Abzüge nach § 16 WoGG und die Freibeträge für Alleinerziehende (§ 17 Nr. 3) und Schwerbehinderung (§ 17 Nr. 1). Nicht abgebildet sind die Freibeträge nach § 17 Nr. 2 und Nr. 4 WoGG, der Grundrentenfreibetrag nach § 17a WoGG, Unterhaltsabzüge nach § 18 WoGG sowie der Lastenzuschuss für Wohneigentum - in diesen Fällen liegt der tatsächliche Anspruch eher höher als das hier angezeigte Ergebnis.

Quellen und Annahmen sind auf dieser Seite oder im Quellenbereich verlinkt.

1 Beziehst du schon eine dieser Leistungen?

Das ist die wichtigste Frage - sie entscheidet, ob Wohngeld für dich überhaupt in Frage kommt.

Dann bekommst du kein Wohngeld

Nach § 7 Abs. 1 WoGG sind Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen vom Wohngeld ausgeschlossen. Der Grund ist einfach: In diesen Leistungen sind die Kosten für Unterkunft und Heizung bereits enthalten. Es gibt also entweder das eine oder das andere, nie beides.

Aber: Wenn Wohngeld zusammen mit deinem Einkommen ausreichen würde, um aus dem Leistungsbezug herauszukommen, kann ein Wechsel sinnvoll sein - das prüft das Jobcenter beziehungsweise die Wohngeldstelle auf Nachfrage. Frag dort konkret nach.

In der Regel kein Wohngeld - aber es gibt Ausnahmen

Nach § 20 Abs. 2 WoGG besteht kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe „dem Grunde nach" zusteht. Das gilt auch dann, wenn wegen des Elterneinkommens tatsächlich nichts ausgezahlt wird.

Wohngeld kommt trotzdem in Betracht, wenn:

  • du dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch (mehr) hast - etwa nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, im Zweitstudium, im Teilzeitstudium oder über der Altersgrenze,
  • mindestens eine Person in deinem Haushalt keinen BAföG-Anspruch hat (zum Beispiel ein Kind oder eine berufstätige Partnerin),
  • die Leistung ausschließlich als Darlehen gewährt wird.

Ob du „dem Grunde nach" anspruchsberechtigt bist, ist eine juristische Einzelfallfrage. Lass sie dir beim BAföG-Amt deines Studierendenwerks schriftlich bestätigen und leg die Bestätigung der Wohngeldstelle vor.

2 Haushalt und Wohnort

Gezählt werden alle Haushaltsmitglieder nach § 5 WoGG - also Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Verwandte, mit denen du zusammenwohnst. Mitbewohnerinnen in einer klassischen WG zählen dagegen nicht mit: Dort stellt jede Person einen eigenen Antrag für ihren Mietanteil.

Diese Personen sind nach § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil ihre Unterkunftskosten schon in ihrer Leistung stecken. Miete, Höchstbetrag, Heizkostenentlastung und Klimakomponente werden deshalb nur zu dem Anteil angesetzt, der auf die übrigen Haushaltsmitglieder entfällt (§ 11 Abs. 3 WoGG).

Dann gibt es kein Wohngeld

Wenn alle Haushaltsmitglieder vom Wohngeld ausgeschlossen sind, besteht nach § 21 Nr. 2 WoGG kein Anspruch. Die Unterkunftskosten laufen in diesem Fall vollständig über das Jobcenter oder das Sozialamt.

Ortsliste wird geladen ...

Die Ortsliste konnte nicht geladen werden. Wähl deine Mietenstufe unten bitte manuell aus - welche für dich gilt, sagt dir deine Wohngeldstelle.

Alle 1.881 Gemeinden und Kreise aus der amtlichen Liste der Wohngeldverordnung. Ist dein Ort nicht dabei, hat er weniger als 10.000 Einwohner - such dann nach deinem Landkreis, dessen Stufe gilt dann für dich.

hat Mietenstufe . Höchstbetrag für Personen:
Ich kenne meine Mietenstufe schon

3 Deine Bruttokaltmiete

Dazu gehört: Kaltmiete plus kalte Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Grundsteuer, Gebäudeversicherung).

Nicht dazu gehört (§ 9 Abs. 2 WoGG): Heizung und Warmwasser, Strom, Garage oder Stellplatz. Die Heizkosten rechnet der Rechner separat als Pauschale dazu.

Trag die volle Miete der Wohnung ein, nicht deinen Anteil - den Anteil rechnet das Tool selbst aus.

4 Einkommen im Haushalt

Kindergeld zählt nicht mit und muss hier nicht eingetragen werden.

Trag hier nur das Einkommen der Personen ein, die nicht ausgeschlossen sind. Das Grundsicherungsgeld der anderen Person und deren übriges Einkommen gehören nicht dazu.
Zahlst du davon ...?

Für jedes Kreuz zieht das Wohngeldgesetz pauschal 10 Prozent ab (§ 16 WoGG). Aktuell: pauschaler Abzug.

Davon werden gezahlt:

Pauschaler Abzug:

Trifft eines davon zu? (§ 17 WoGG)

Ergebnis

Nach dieser Rechnung wahrscheinlich kein Wohngeld

Der berechnete Betrag liegt bei im Monat. Nach § 21 Nr. 1 WoGG wird Wohngeld erst ab 10 Euro monatlich ausgezahlt.

Mit diesen Angaben ergibt die Formel aus § 19 WoGG keinen Zahlbetrag - dein Einkommen liegt gemessen an Miete und Haushaltsgröße zu hoch.

Ein Antrag kostet trotzdem nichts. Wenn dein Einkommen schwankt, die Miete steigt oder sich der Haushalt ändert, kann sich das Ergebnis schnell drehen.

Geschätztes Wohngeld

pro Monat

Das sind rund im Jahr, die du nicht zurückzahlen musst.

Unverbindliche Schätzung, keine Zusage. Rechtsverbindlich entscheidet allein deine Wohngeldstelle.

So kommt der Betrag zustande

Bruttokaltmiete der Wohnung
Höchstbetrag (Anlage 1 WoGG, Mietenstufe ) anteilig aus für Personen
+ Klimakomponente (§ 12 Abs. 7 WoGG)
= Obergrenze für die Miete
+ Heizkostenentlastung (§ 12 Abs. 6 WoGG)
Zu berücksichtigende Miete „M"
Monatliches Gesamteinkommen „Y"
Wohngeld nach § 19 WoGG
Deine Miete liegtDer auf dich entfallende Mietanteil von liegt über der Obergrenze von . Der übersteigende Teil bleibt beim Wohngeld unberücksichtigt - eine günstigere Wohnung würde deinen Anspruch also nicht senken.
Dein Einkommen liegt unter dem Mindestwert, mit dem das Wohngeldgesetz rechnet (Anlage 3 Nr. 1 WoGG). Bei so wenig Einkommen ist meist die Grundsicherung die passendere Leistung - lass dich beim Jobcenter beraten, bevor du Wohngeld beantragst.

Wohngeld oder Grundsicherung? Der häufigste Irrtum

Wohngeld und Grundsicherungsgeld schließen sich gegenseitig aus. Wer Leistungen vom Jobcenter nach dem SGB II bezieht - seit dem 1. Juli 2026 heißt das Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld -, bekommt kein Wohngeld, weil die Kosten der Unterkunft dort schon enthalten sind (§ 7 Abs. 1 WoGG). Dasselbe gilt für Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII.

Wohngeld ist die Leistung für Menschen, die arbeiten oder eine eigene Rente beziehen und trotzdem knapp bei Kasse sind. Es ist kein Almosen und kein Darlehen: Du bekommst einen monatlichen Zuschuss zur Miete, in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und musst danach einen Folgeantrag stellen. Zurückzahlen musst du nichts.

Wenn du aktuell Grundsicherungsgeld beziehst und ein Job in Sicht ist, lohnt sich die Frage beim Jobcenter, ob Wohngeld plus Kinderzuschlag den Leistungsbezug ablösen könnte. Das ist oft der bessere Weg - weniger Nachweispflichten, kein Vermittlungsdruck, keine Sanktionen.

Wenn nur eine Person im Haushalt Grundsicherungsgeld bezieht

Der Ausschluss aus § 7 WoGG trifft immer nur die Person, die die Leistung bekommt - nicht automatisch den ganzen Haushalt. Zieht also ein Paar zusammen, von dem eine Person Grundsicherungsgeld bezieht und die andere arbeitet, kann die arbeitende Person Wohngeld beantragen.

Gerechnet wird dann aber anteilig (§ 11 Abs. 3 WoGG): Nur der Teil der Miete zählt, der auf die nicht ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder entfällt. Genauso werden Höchstbetrag, Heizkostenentlastung und Klimakomponente gekürzt. Für die Frage, welcher Tabellenwert überhaupt gilt, bleibt dagegen die Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder maßgeblich - bei zwei Personen also der Zwei-Personen-Höchstbetrag, halbiert.

Das amtliche Rechenbeispiel dazu: Ein Vater mit 784,35 € Renteneinkommen wohnt mit seinem Sohn zusammen, der Leistungen vom Jobcenter bezieht. Die Wohnung in Lübeck (Mietenstufe IV) kostet 570 € brutto kalt. Angesetzt werden 285 € Miete, ein halbierter Höchstbetrag samt Klimakomponente von 321,90 € und die halbe Heizkostenentlastung. Ergebnis: 191 € Wohngeld. Ohne die Halbierung käme man auf fast das Dreifache - deshalb fragt der Rechner oben ausdrücklich danach.

Beziehen alle Haushaltsmitglieder eine solche Leistung, entfällt der Anspruch vollständig (§ 21 Nr. 2 WoGG). In einer klassischen WG stellt sich die Frage dagegen gar nicht: Dort bildet ihr keinen gemeinsamen Haushalt, und jede Person beantragt Wohngeld für ihren eigenen Mietanteil.

Was die Mietenstufe für dich bedeutet

Die Mietenstufe entscheidet, bis zu welcher Miete das Wohngeld überhaupt rechnet. Sie hat nichts mit deiner konkreten Wohnung zu tun, sondern nur mit dem durchschnittlichen Mietniveau deiner Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (§ 12 Abs. 2 und 5 WoGG):

Mietenstufe Mietniveau gegenüber Bundesdurchschnitt Höchstbetrag 1 Person
Imehr als 15 % darunter361 €
II15 % bis unter 5 % darunter408 €
III±5 % um den Durchschnitt456 €
IV5 % bis unter 15 % darüber511 €
V15 % bis unter 25 % darüber562 €
VI25 % bis unter 35 % darüber615 €
VII35 % und mehr darüber677 €

Zur Einordnung: Berlin liegt bei Stufe IV, Leipzig bei II, Köln, Hamburg und Frankfurt am Main bei VI, München und Tübingen bei VII. Zu jedem Höchstbetrag kommen noch die Klimakomponente (19,20 € bei einer Person) und die Heizkostenentlastung (110,40 € bei einer Person) obendrauf - beide zahlt der Staat pauschal, unabhängig von deinem tatsächlichen Verbrauch.

Wohngeld für Studierende und Azubis

Hier gehen viele Ratgeber daneben, deshalb genau: Nach § 20 Abs. 2 WoGG gibt es kein Wohngeld, wenn allen Haushaltsmitgliedern BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe „dem Grunde nach" zusteht. Entscheidend ist das dem Grunde nach - wer nur deshalb kein BAföG bekommt, weil die Eltern zu viel verdienen, ist trotzdem ausgeschlossen.

Wohngeld ist dagegen möglich, wenn:

  • der BAföG-Anspruch dem Grunde nach entfallen ist - Förderungshöchstdauer abgelaufen, Zweitstudium, Teilzeitstudium, Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund, Altersgrenze überschritten;
  • mindestens ein Haushaltsmitglied keinen solchen Anspruch hat (Kind, berufstätige Partnerin, nicht studierender Mitbewohner in einer Bedarfsgemeinschaft);
  • die Förderung ausschließlich als Darlehen gewährt wird (§ 20 Abs. 2 Satz 3 WoGG).

In der klassischen WG stellt übrigens jede Person ihren eigenen Antrag für ihren Mietanteil, weil eine WG in der Regel keine Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 5 WoGG bildet. Ein Zimmer im Studierendenwohnheim zählt als Wohnraum und ist wohngeldfähig.

Die Formel, mit der dieser Rechner arbeitet

Das Wohngeld ist keine Tabelle, sondern eine Formel. § 19 Abs. 1 WoGG bestimmt:

Wohngeld = 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y)

M ist die zu berücksichtigende monatliche Miete, Y das monatliche Gesamteinkommen. a, b und c sind Parameter, die sich nach der Haushaltsgröße richten und in Anlage 2 WoGG stehen. Anlage 3 WoGG schreibt dazu Mindestwerte für M und Y sowie die Rundung auf volle Euro vor.

Alle Werte in diesem Rechner stammen aus der Fassung der Fortschreibungsverordnung vom 21. Oktober 2024 und gelten seit dem 1. Januar 2025. Die nächste turnusmäßige Anpassung steht nach § 43 WoGG zum 1. Januar 2027 an - ab dann liefert dieser Rechner veraltete Werte, bis wir ihn aktualisiert haben.

Zur Kontrolle haben wir alle elf amtlichen Rechenbeispiele des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Stand 1.1.2025) durch diesen Rechner geschickt. In allen elf Fällen kommt er auf exakt den gleichen Eurobetrag wie das Ministerium.

Was du für den Antrag brauchst

  • Ausgefülltes Antragsformular deiner Wohngeldstelle (gibt es online oder vor Ort)
  • Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung, vom Vermieter unterschrieben
  • Einkommensnachweise der letzten Monate für alle Haushaltsmitglieder
  • Kontoauszüge, Personalausweis, gegebenenfalls Studien- oder Ausbildungsbescheinigung
  • Bei BAföG-Bezug: Bescheid oder Ablehnungsbescheid des BAföG-Amts

Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 25 Abs. 2 WoGG). Wer im Januar einzieht und erst im April beantragt, verliert drei Monate. Ein formloser Antrag per Brief oder Mail reicht zunächst, um das Datum zu sichern - die Unterlagen kannst du nachreichen. Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate, danach brauchst du einen Folgeantrag.

Eine Ausnahme lohnt sich zu kennen: Wenn dein Antrag auf Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe abgelehnt wurde, beginnt der Wohngeld-Bewilligungszeitraum rückwirkend ab dem Monat, ab dem die Leistung abgelehnt wurde - vorausgesetzt, du stellst den Wohngeldantrag noch vor Ablauf des Kalendermonats, der auf die Kenntnis der Ablehnung folgt (§ 25 Abs. 3 WoGG). Nach einer Ablehnung vom Jobcenter solltest du also nicht lange warten.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Nein. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II bezieht - die Leistung, die bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld hieß -, ist nach § 7 Abs. 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Grund: In diesen Leistungen sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Du bekommst also entweder Wohngeld oder Grundsicherung, nie beides. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn das Wohngeld zusammen mit deinem Einkommen die Hilfebedürftigkeit beendet.

Können Studierende Wohngeld bekommen?

Nur in bestimmten Fällen. Nach § 20 Abs. 2 WoGG besteht kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach zusteht - auch dann, wenn wegen zu hohem Einkommen der Eltern nichts ausgezahlt wird. Wohngeld ist dagegen möglich, wenn kein BAföG-Anspruch dem Grunde nach besteht, etwa nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, bei einem Zweitstudium, bei Teilzeitstudium oder wenn die Altersgrenze überschritten ist. Auch wenn mindestens eine Person im Haushalt keinen BAföG-Anspruch hat, kommt Wohngeld in Betracht. Wird BAföG ausschließlich als Darlehen gewährt, greift der Ausschluss ebenfalls nicht.

Was ist die Mietenstufe und wie finde ich meine heraus?

Die Mietenstufe I bis VII bildet ab, wie teuer das Mietniveau in deiner Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ist (§ 12 Abs. 2 und 5 WoGG). Stufe I steht für ein Mietniveau von mehr als 15 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt, Stufe VII für 35 Prozent und mehr darüber. Je höher die Stufe, desto höher der Höchstbetrag, bis zu dem deine Miete beim Wohngeld angerechnet wird. Die Zuordnung steht in der Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung; in unserem Rechner kannst du deinen Ort einfach eintippen. Ist deine Gemeinde nicht einzeln gelistet, gilt die Mietenstufe deines Landkreises.

Welche Miete muss ich im Wohngeldrechner eintragen?

Die Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus kalte Betriebskosten wie Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister und Grundsteuer. Nicht dazu gehören nach § 9 Abs. 2 WoGG die Kosten für Heizung und Warmwasser, Haushaltsstrom sowie Vergütungen für Garage oder Stellplatz. Die Heizkosten werden stattdessen über die pauschale Heizkostenentlastung nach § 12 Abs. 6 WoGG berücksichtigt, die der Rechner automatisch aufschlägt - bei einer Person sind das 110,40 Euro im Monat.

Was gilt, wenn nur eine Person im Haushalt Bürgergeld bekommt?

Der Ausschluss nach § 7 WoGG trifft nur die Person, die die Leistung bezieht - nicht den ganzen Haushalt. Die übrigen Haushaltsmitglieder können Wohngeld beantragen, allerdings nur anteilig: Nach § 11 Abs. 3 WoGG werden Miete, Höchstbetrag, Heizkostenentlastung und Klimakomponente auf den Anteil gekürzt, der auf die zu berücksichtigenden Mitglieder entfällt. Für die Frage, welcher Tabellenwert gilt, bleibt die Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder maßgeblich. Im amtlichen Beispiel des Bundesbauministeriums ergibt das bei einem Zwei-Personen-Haushalt mit einer ausgeschlossenen Person 191 Euro statt eines fast dreifach zu hohen Betrags. Beziehen alle Haushaltsmitglieder eine solche Leistung, entfällt der Anspruch ganz (§ 21 Nr. 2 WoGG).

Ab welcher Höhe wird Wohngeld ausgezahlt?

Nach § 21 Nr. 1 WoGG besteht kein Anspruch, wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro im Monat betragen würde. Auch bei erheblichem Vermögen kann die Wohngeldstelle den Antrag nach § 21 Nr. 3 WoGG ablehnen. Wohngeld wird immer nur auf Antrag geleistet und nicht rückwirkend für die Zeit vor der Antragstellung - es lohnt sich also, den Antrag früh zu stellen.

Quellen

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