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Internet anmelden in der neuen Wohnung: Vorlauf, Vertrag, WG
Internet ist die eine Sache beim Umzug, die du nicht kurzfristig nachholen kannst. Zwischen Bestellung und Freischaltung liegen je nach Anbieter und Adresse zwei bis sechs Wochen, im Neubau auch mehrere Monate. Dieser Guide zeigt dir, wann du bestellen musst, ob du deinen alten Vertrag mitnehmen kannst und wie ihr das in einer WG regelt, ohne dass eine Person auf 24 Monaten Laufzeit sitzen bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- 4-6 Wochen vorher: bestellen - das ist der Posten mit dem längsten Vorlauf beim ganzen Umzug
- Erst prüfen, dann bestellen: in vielen WGs und möblierten Wohnungen liegt schon ein Anschluss
- Vertrag mitnehmen: muss der Anbieter nach Paragraf 60 TKG anbieten, wenn er dort liefert
- Kein Anschluss möglich: dann darfst du mit einem Monat Frist kündigen - auch mitten in der Laufzeit
- Maximal 24 Monate: Erstlaufzeit; danach ist monatlich kündbar
Redaktionell geprüft
Faktenstand:
Prüfung: Wohnstarter24 Redaktion
Methodik: Fristen und Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG 2021), Paragrafen 56, 57 und 60. Vorlaufzeiten sind Erfahrungswerte aus Anbieterangaben, keine zugesicherten Termine.
Quellen und Annahmen sind auf dieser Seite oder im Quellenbereich verlinkt.
1 Zuerst prüfen: Brauchst du überhaupt einen neuen Vertrag?
Bevor du irgendetwas bestellst, kläre welcher der drei Fälle bei dir zutrifft. Der häufigste Fehler beim ersten Auszug ist ein Vertrag, den es gar nicht gebraucht hätte – und der dann 24 Monate läuft.
Du ziehst in eine bestehende WG
Fast immer läuft dort schon ein Anschluss. Frag vor dem Einzug, was er kostet und wie er umgelegt wird – nicht erst danach. Ein eigener Vertrag wäre hier rausgeworfenes Geld.
Du hast schon einen eigenen Vertrag
Dann geht es um einen Umzug des Anschlusses, nicht um einen Neuabschluss. Wie das läuft, steht in Abschnitt 3.
Erste eigene Wohnung, kein Vertrag
Der Normalfall beim Auszug von zu Hause. Hier gilt der Rest dieses Guides – und vor allem der Vorlauf im nächsten Abschnitt.
Prüfe außerdem, ob in der Wohnung eine Telefondose (TAE) oder eine Multimediadose für Kabelinternet vorhanden ist. Frag notfalls den Vermieter oder die Vormieterin. Das entscheidet mit darüber, welche Anbieter überhaupt infrage kommen und ob ein Techniker kommen muss.
2 Der Vorlauf: vier bis sechs Wochen, nicht vier bis sechs Tage
Das ist der Punkt, an dem der Umzug für die meisten schiefgeht. Strom bekommst du zur Not am selben Tag, weil du automatisch in der Grundversorgung landest. Beim Internet gibt es keine Grundversorgung – ohne bestellten Anschluss hast du schlicht keinen.
| Situation | Dauer | Warum |
|---|---|---|
| Anschluss vorhanden und geschaltet | 3–10 Tage | Reine Freischaltung, oft ohne Technikertermin |
| Anbieterwechsel am gleichen Anschluss | 2–4 Wochen | Übergabe zwischen altem und neuem Anbieter |
| Technikertermin nötig | 3–6 Wochen | Terminvergabe ist der Engpass, nicht die Arbeit selbst |
| Neubau oder erster Glasfaseranschluss | 2–6 Monate | Hausanschluss muss teils erst gelegt werden |
Überbrückung, wenn es doch knapp wird
Ein Mobilfunktarif mit ausreichend Datenvolumen als Hotspot trägt ein paar Wochen. Manche Anbieter legen bei Verzögerung von sich aus einen LTE-Router bei – danach fragen, bevor du selbst etwas dazubuchst.
3 Vertrag mitnehmen: dein Recht nach Paragraf 60 TKG
Hast du bereits einen Vertrag, musst du ihn beim Umzug nicht kündigen und neu abschließen. Das Telekommunikationsgesetz regelt das ausdrücklich:
Nach § 60 TKG muss dein Anbieter die vereinbarte Leistung an deiner neuen Wohnung ohne Änderung der Laufzeit und der übrigen Vertragsinhalte erbringen – sofern er dort überhaupt anbietet. Tut er das nicht, darfst du den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, unabhängig von der Restlaufzeit.
Praktisch heißt das: Melde den Umzug im Kundenkonto mit neuer Adresse und Datum, am besten vier bis sechs Wochen vorher. Der Anbieter prüft die Verfügbarkeit. Kommt die Rückmeldung, dass er dort nicht liefern kann, hast du ein Kündigungsrecht – und kannst frei einen neuen Anbieter wählen.
Für den Umzug selbst darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Prüfe die Höhe im Vergleich zu einem Neuabschluss: mit Wechselprämien und Neukundenrabatten ist ein neuer Vertrag manchmal günstiger als der mitgenommene alte.
4 In der WG: eine Person haftet, alle zahlen
Ein Internetvertrag lässt sich nicht auf mehrere Personen aufteilen. Er läuft auf einen Namen, und diese Person schuldet dem Anbieter die vollen bis zu 24 Monate – auch wenn sie längst ausgezogen ist und die anderen nicht mehr zahlen.
Klärt deshalb vor dem Abschluss schriftlich:
- Wer schließt ab, und bekommt diese Person dafür einen Ausgleich?
- Wie wird geteilt – gleichmäßig durch alle Köpfe oder anders?
- Was passiert beim Auszug: übernimmt jemand den Vertrag, oder zahlt die ausziehende Person weiter?
- Wer zahlt die Aktivierungsgebühr, und bekommt sie diese Person beim Auszug anteilig zurück?
Zwei Sätze in eurer WG-Vereinbarung reichen. Der WG-Kosten-Rechner hilft bei der Aufteilung, und in den WG-Regeln steht, was sonst noch vorab geklärt gehört.
5 Welche Geschwindigkeit du wirklich brauchst
Anbieter bewerben gern die höchsten Stufen. Für die meisten Haushalte ist das unnötig – und der Unterschied zwischen 100 und 250 Mbit fällt beim Streamen nicht auf.
| Haushalt | Empfehlung | Reicht für |
|---|---|---|
| 1 Person | 50–100 Mbit/s | Streaming in HD, Videocalls, Homeoffice |
| WG mit 2–3 Personen | 100–250 Mbit/s | Mehrere Streams und Videocalls gleichzeitig |
| WG ab 4 Personen | ab 250 Mbit/s | Zusätzlich große Downloads und Cloud-Backups |
Achte auch auf den Upload. Bei DSL liegt er oft bei einem Zehntel des Downloads – für Videocalls und das Hochladen großer Dateien ist das der eigentliche Engpass. Kabel- und Glasfaseranschlüsse sind hier meist besser.
Häufige Fehler vermeiden
Erst nach dem Einzug bestellen
Der teuerste Fehler, weil er sich nicht reparieren lässt. Vier bis sechs Wochen Vorlauf einplanen, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist.
Die Aktivierungsgebühr übersehen
Zur Monatsrate kommen häufig 50 bis 70 Euro einmalig dazu, teils ein Technikertermin. Rechne sie in die Einzugskosten ein, nicht in die Monatsmiete.
Router mieten, ohne zu rechnen
Fünf bis sieben Euro im Monat klingen wenig, sind über 24 Monate aber 120 bis 170 Euro. Ein eigener Router kostet oft weniger und bleibt dir nach dem Vertrag. Du hast freie Routerwahl, der Anbieter darf dir kein Gerät vorschreiben.
Den Jugendtarif nicht prüfen
Mehrere Anbieter haben vergünstigte Tarife für unter 28-Jährige. Sie werden selten aktiv angeboten – danach fragen lohnt sich.
Zu langsame Leitung hinnehmen
Bleibt die Geschwindigkeit dauerhaft deutlich unter dem Vereinbarten, greift § 57 TKG: Minderung oder außerordentliche Kündigung. Als Nachweis zählt das offizielle Messverfahren der Bundesnetzagentur, gemessen per Kabel statt WLAN und an mehreren Tagen.
Internetanschluss am neuen Wohnort
Der Anschluss braucht oft mehrere Wochen Vorlauf. Wer erst nach dem Einzug bestellt, sitzt schnell einen Monat ohne Internet da.
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Zwei bis sechs Wochen sind der Normalfall, im Neubau auch mehrere Monate. Liegt ein geschalteter Anschluss, geht es in wenigen Tagen. Bestelle vier bis sechs Wochen vor dem Einzug.
Ja. Nach § 60 TKG muss der Anbieter am neuen Wohnsitz zu unveränderten Bedingungen weiterliefern, sofern er dort anbietet. Kann er nicht, darfst du mit einem Monat Frist kündigen.
Immer eine einzelne Person, die dann allein für bis zu 24 Monate haftet. Regelt Aufteilung und Auszugsfall vorher schriftlich.
Allein 50 bis 100 Mbit/s, in einer WG mit drei Personen 100 bis 250 Mbit/s. Achte zusätzlich auf den Upload – bei DSL ist er der eigentliche Engpass.
Übliche Tarife liegen bei 20 bis 45 Euro im Monat, dazu 50 bis 70 Euro einmalig für die Bereitstellung. Router-Miete kostet fünf bis sieben Euro monatlich, ein Kauf einmalig etwa 80 bis 250 Euro.
Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur an mehreren Tagen per Kabel messen. Weicht die Leistung dauerhaft erheblich ab, erlaubt § 57 TKG eine Minderung oder die außerordentliche Kündigung.
Quellen & weiterführende Links
- Paragraf 60 TKG - Umzug – Anspruch auf Fortführung am neuen Wohnsitz, Kündigungsrecht bei fehlender Verfügbarkeit
- Paragraf 56 TKG - Vertragslaufzeit – Höchstlaufzeit 24 Monate, danach monatliche Kündigungsfrist
- Paragraf 57 TKG - Minderung und außerordentliche Kündigung – Rechte bei dauerhaft zu geringer Bandbreite
- Bundesnetzagentur - Breitbandmessung – Offizielles Messverfahren als Nachweis für eine Minderung