Redaktion Wohnstarter24 · Zuletzt aktualisiert:
Rundfunkbeitrag (GEZ) - das musst du wissen
Mit der ersten eigenen Wohnung wirst du automatisch beitragspflichtig. Hier erfährst du alles Wichtige über Anmeldung, Kosten und mögliche Befreiungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Beitrag beträgt 18,36 € pro Monat (Stand 2026)
- Zahlung ist pro Wohnung, nicht pro Person
- BAföG und Grundsicherungsgeld berechtigen zur Befreiung
- Die Befreiung wirkt bis zu 3 Jahre rückwirkend (§ 4 Abs. 4 RBStV)
- Die Anmeldung erfolgt meist automatisch übers Einwohnermeldeamt
Redaktionell geprüft
Faktenstand:
Prüfung: Wohnstarter24 Redaktion
Methodik: Beitragshöhe, Zahlungslogik und Befreiungshinweise wurden mit rundfunkbeitrag.de und dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgeglichen. Die Rückwirkungsregel folgt dem Wortlaut von § 4 Abs. 4 RBStV. Die Bezeichnung der SGB-II-Leistung wurde auf Grundsicherungsgeld aktualisiert (Umbenennung zum 1.7.2026); der Staatsvertrag selbst nennt die Leistung im Wortlaut noch Arbeitslosengeld II.
Quellen und Annahmen sind auf dieser Seite oder im Quellenbereich verlinkt.
1 Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag (früher "GEZ-Gebühr") finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland - also ARD, ZDF, Deutschlandradio und die dritten Programme.
2 Wann muss ich mich anmelden?
Kurze Antwort: In den meisten Fällen musst du dich gar nicht selbst anmelden. Das Einwohnermeldeamt übermittelt deine Daten automatisch an den Beitragsservice.
So läuft es ab:
- Du meldest dich beim Einwohnermeldeamt an
- Deine Daten werden automatisch übermittelt
- Du erhältst Post vom Beitragsservice
- Du bekommst deine Beitragsnummer
Falls du nach 6 Wochen noch keine Post bekommen hast, kannst du dich selbst anmelden unter: rundfunkbeitrag.de
3 Wer kann sich befreien lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen:
Mit dem BAföG-Bescheid kannst du dich vollständig befreien lassen. Der Bescheid muss aktuell sein.
Mit dem Bewilligungsbescheid vom Jobcenter ist eine vollständige Befreiung möglich.
Die Leistung nach dem SGB II heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld, davor Bürgergeld und bis 2022 Arbeitslosengeld II. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht wörtlich noch die alte Bezeichnung - gemeint ist dieselbe Leistung. Entscheidend ist allein dein Bescheid vom Jobcenter.
Auch mit Berufsausbildungsbeihilfe kannst du dich befreien lassen.
Je nach Grad der Behinderung ist eine Ermäßigung auf 6,12 € oder vollständige Befreiung möglich.
4 WG und Mitbewohner
In einer WG muss nur eine Person den Beitrag zahlen - nicht jeder Mitbewohner einzeln.
So regelt ihr das fair:
- Entscheidet, wer den Beitrag anmeldet
- Teilt die Kosten intern (z.B. über Splitwise)
- Alternativ: Monatlich wechselnde Überweisungen
Beispiel: Bei 3 Personen zahlt jeder ca. 6,12 € pro Monat.
5 Zahlungsmöglichkeiten
SEPA-Lastschrift
Empfohlen - du verpasst keine Zahlung und bekommst keine Mahnungen.
Überweisung
Vierteljährlich im Voraus. Achtung: Fristen beachten!
Häufige Fehler vermeiden
Post ignorieren
Unbezahlte Beiträge werden mit Mahngebühren (8 €) und notfalls über das Finanzamt eingetrieben.
Befreiung gar nicht beantragen
Rückwirkend geht sie nur bis zu drei Jahre (§ 4 Abs. 4 RBStV) - und nur, wenn du für den Zeitraum einen Bescheid vorlegen kannst. Alles davor ist weg.
"Ich hab keinen Fernseher"
Egal - der Beitrag ist geräteunabhängig und gilt pro Wohnung.
Quellen & weiterführende Links
- rundfunkbeitrag.de – Offizielle Seite des Beitragsservice mit Anmeldung und Befreiungsanträgen
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), Volltext als PDF – Gesetzliche Grundlage; § 4 Abs. 1 regelt die Befreiungsgründe, § 4 Abs. 4 die Rückwirkung von bis zu drei Jahren
- Beitragsservice: Empfänger von Sozialleistungen – Amtliche Liste aller Leistungen, die zur Befreiung berechtigen - dort steht auch die aktuelle Bezeichnung Grundsicherungsgeld
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