Finanzen 5 Min Lesezeit

Redaktion Wohnstarter24 · Zuletzt aktualisiert:

Preiserhöhung bei Strom und Gas: wechseln statt zahlen

Im November und Dezember kommen die Briefe: „Anpassung Ihrer Preise zum 1. Januar.“ Die meisten legen ihn weg und zahlen. Dabei ist genau dieser Brief dein Sonderkündigungsrecht – du kommst ohne Frist aus dem Vertrag, auch mitten in der Laufzeit. Hier steht, wie du das Schreiben liest, bis wann du reagieren musst und wie der Wechsel ohne einen Tag ohne Strom läuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Preiserhöhung = Sonderkündigungsrecht: Erhöht der Anbieter den Preis, darfst du bis zum Tag der Erhöhung kündigen – fristlos, egal wie lang der Vertrag noch läuft.
  • Mindestens 1 Monat Vorlauf: Das Schreiben muss dich mindestens einen Monat vorher erreichen und das Kündigungsrecht nennen. Sonst ist die Erhöhung angreifbar.
  • Erst neuen Vertrag, dann kündigen: Vergleichen, abschließen, kündigen – in dieser Reihenfolge. Ohne Strom bist du nie, die Grundversorgung springt automatisch ein.
  • Selbst kündigen, schriftlich: Bei Sonderkündigung nicht auf den neuen Anbieter verlassen: eigene E-Mail mit Verweis auf die Preiserhöhung, Bestätigung aufheben.
  • Gas genauso: Alles hier gilt für Gasverträge identisch.

1 Das Schreiben lesen: drei Dinge müssen drinstehen

Der Anbieter darf den Preis ändern, aber nicht beliebig. Nach § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz muss er dich mindestens einen Monat vor der Erhöhung informieren, und zwar so, dass du es verstehst: nicht „Anpassung der Konditionen“, sondern alter und neuer Preis nebeneinander.

Neue Preise, konkret

Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde und Grundpreis je Monat, jeweils alt und neu. Fehlt das, ist die Erhöhung angreifbar.

Das Datum

Ab wann gilt der neue Preis? Dieses Datum ist gleichzeitig deine Kündigungsfrist. Meist der 1. Januar.

Der Hinweis aufs Kündigungsrecht

Steht oft klein am Ende. Er muss da sein. Fehlt er, läuft die Frist für dich nicht an.

Trick, auf den viele hereinfallen: Die Erhöhung kommt als „Information zu Ihrem Abschlag“ oder steckt im Kundenportal statt im Briefkasten. Nur ein Hinweis im Portal, ohne Mail oder Brief, reicht nicht. Ein höherer Abschlag ohne Preisangabe auch nicht.

2 Was dein Sonderkündigungsrecht wert ist

Normalerweise bindet dich ein Stromvertrag 12 Monate, oft mit einem Monat Kündigungsfrist zum Laufzeitende. Die Preiserhöhung hebt das auf: Du darfst zum Tag der Erhöhung kündigen, ohne Frist, egal wie lang der Vertrag noch läuft. Der Anbieter darf dafür weder Gebühren noch Schadenersatz verlangen.

Das gilt für jede Preisänderung, die der Anbieter selbst vornimmt. Streit gibt es bei Erhöhungen, die nur staatliche Abgaben oder Netzentgelte weitergeben: Manche Verträge schließen das Kündigungsrecht dafür aus. Die Verbraucherzentrale geht trotzdem in den meisten Fällen von einem Kündigungsrecht aus. Im Zweifel: kündigen und auf das Schreiben verweisen. Lehnt der Anbieter ab, muss er begründen, warum.

Was die Erhöhung für deinen Haushalt bedeutet

Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht rund 1.500 Kilowattstunden im Jahr. Jeder Cent mehr beim Arbeitspreis kostet dich also 15 Euro im Jahr, drei Euro mehr Grundpreis im Monat weitere 36 Euro. Eine typische Erhöhung um 3 Cent und 2 Euro Grundpreis macht rund 70 Euro – etwa das, was der Wechsel in einen verglichenen Tarif gegenüber der Grundversorgung spart. Für 2027 rechnen Vergleichsportale durch steigende Netzentgelte mit rund einem Prozent höheren Strompreisen im Schnitt; die Spanne zwischen teuerstem und günstigstem Tarif am selben Ort ist ein Vielfaches davon.

3 Der Wechsel in fünf Schritten, ohne Versorgungslücke

1

Frist notieren

Das Datum der Erhöhung ist der letzte Tag, an dem deine Kündigung beim Anbieter sein muss. Plane eine Woche Puffer ein.

2

Vergleichen, mit dem Verbrauch aus der letzten Abrechnung

Jahresverbrauch in Kilowattstunden steht auf der Jahresrechnung. Ohne Abrechnung: 1.500 kWh für eine Person, 2.500 für zwei. Vergleichsportale zeigen den Gesamtpreis fürs erste Jahr – darauf achten, dass Boni nicht den Blick auf den Preis ab Jahr zwei verstellen.

3

Neuen Vertrag abschließen, Lieferbeginn auf das Erhöhungsdatum

Im Formular „Anbieterwechsel“ wählen, nicht „Umzug“, und als Wunschtermin den Tag der Erhöhung eintragen. Der neue Anbieter bietet an, die Kündigung zu übernehmen – bei Sonderkündigung trotzdem Schritt 4 machen.

4

Selbst kündigen, per E-Mail

Drei Sätze reichen: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag (Kundennummer, Zählernummer) aufgrund Ihrer Preiserhöhung zum [Datum] unter Berufung auf mein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG. Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich.“ Die Bestätigung aufheben. Der Grund fürs Selbermachen: Der neue Anbieter kündigt oft erst, wenn sein Vertrag steht, und dann kann die Frist vorbei sein.

5

Zählerstand am Wechseltag

Foto mit Datum, Stand an beide Anbieter melden. Sonst schätzen beide, und du zahlst die Differenz zweimal. Wie du den Zähler abliest, steht im Guide zum Strom ummelden.

Strom- und Gastarif zum Umzug vergleichen

Beim Einzug bist du automatisch in der Grundversorgung - fast immer der teuerste Tarif. Ein Wechsel dauert wenige Minuten und lohnt sich meist im dreistelligen Bereich pro Jahr.

* Partnerlink. Bei einem Abschluss erhalten wir eine Provision - für dich ändert sich der Preis nicht.

4 Worauf du beim neuen Tarif achtest

MerkmalGutFinger weg
Preisgarantie12 Monate auf den EnergiepreisKeine, oder nur „eingeschränkt“ auf drei Monate
Laufzeit12 Monate, danach monatlich kündbar24 Monate
Kündigungsfrist1 Monat3 Monate zum Laufzeitende
BonusSofortbonus, der mit der ersten Rechnung verrechnet wirdNeukundenbonus, der erst nach 12 Monaten kommt und den Preis ab Jahr zwei kaschiert
ZahlungMonatlicher AbschlagVorkasse, Kaution, Pakettarife mit festen Kilowattstunden
AnbieterSeit Jahren am Markt, Bewertungen zum Kundenservice gelesenBilligstanbieter, der die Hälfte der Vergleichsliste anführt – 2021/22 haben genau solche die Lieferung eingestellt

5 Wenn du in der Grundversorgung bist

Wer nach dem Einzug nichts unternommen hat, ist automatisch beim örtlichen Grundversorger. Dort brauchst du kein Sonderkündigungsrecht: Die Grundversorgung ist jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. Der Grundversorger muss Preisänderungen sechs Wochen vorher öffentlich machen und dich brieflich informieren. Das Wechseln lohnt sich hier fast immer, weil der Grundversorgungstarif in den meisten Netzgebieten der teuerste ist. Wie du überhaupt herausfindest, wo du bist: auf der letzten Rechnung oder dem Begrüßungsschreiben steht „Grundversorgung“ oder „Ersatzversorgung“.

Du bist frisch eingezogen und hast noch gar nichts gemeldet? Dann zuerst den Guide zum Strom ummelden, dort steht die Reihenfolge für den Einzug.

Häufige Fragen

Bin ich nach der Kündigung ohne Strom?

Nein, niemals. Steht am Tag nach der Kündigung kein neuer Anbieter bereit, liefert automatisch der örtliche Grundversorger. Das ist gesetzlich so geregelt. Der Grundversorger ist nur meist teurer, deshalb zuerst den neuen Vertrag abschließen.

Der Anbieter hat zu spät informiert. Was jetzt?

Dann ist die Erhöhung in der Regel unwirksam und der alte Preis gilt weiter – der Bundesgerichtshof hat das mehrfach so entschieden. Schriftlich widersprechen, den höheren Abschlag nicht akzeptieren und bei Streit die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Ein zusätzliches Kündigungsrecht entsteht durch die verspätete Mitteilung aber nicht.

Ich habe die Frist verpasst. Ist der Zug abgefahren?

Für die Sonderkündigung ja. Du kannst aber ordentlich kündigen: zum Ende der Laufzeit mit der Frist aus dem Vertrag, bei Verträgen seit März 2022 nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einem Monat. Datum im Kalender notieren und den Vergleich dann machen.

Gilt das für Gas genauso?

Ja, identisch. Dieselbe Rechtsgrundlage, dieselbe Frist, derselbe Ablauf. Bei Gas lohnt der Blick doppelt, weil der Verbrauch pro Haushalt viel höher ist und jeder Cent entsprechend mehr kostet. Zentral beheizte Mietwohnungen betrifft das nicht – dort rechnet der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung ab.

Quellen & weiterführende Links