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10 Kostenfallen in der ersten Wohnung – und was sie dich wirklich kosten
Keine dieser Fallen ist exotisch. Es sind die zehn Fehler, die fast alle beim ersten eigenen Mietvertrag machen – zusammen rund 1.800 € im typischen Fall und über 7.000 €, wenn es richtig schlecht läuft. Zu jeder Falle steht hier, was sie kostet, was du stattdessen tust und worauf du dich berufen kannst.
Die fünf teuersten Irrtümer
- Maklerprovision zahlst du fast nie – bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip (bis 1.547 € gespart)
- Streichen beim Auszug ist oft nicht deine Pflicht – viele Klauseln sind unwirksam (400–900 €)
- Die Grundversorgung ist der Auffangtarif, nicht der Standardtarif (225 € im Jahr)
- Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person – zu zweit zahlt ihr sonst doppelt (220 € im Jahr)
- 12 Monate hast du Zeit, der Nebenkostenabrechnung zu widersprechen – danach nie wieder
Redaktionell geprüft
Faktenstand:
Prüfung: Wohnstarter24 Redaktion
Methodik: Jede Rechtsangabe wurde am Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de bzw. am BGH-Urteil geprüft. Die Eurobeträge sind nachgerechnet und im Artikel offengelegt; Preisspannen sind Marktschätzungen für 2026, keine Angebote.
Quellen und Annahmen sind auf dieser Seite oder im Quellenbereich verlinkt.
Die Rechnung auf einen Blick
Der Betrag im Titel ist keine Schätzung ins Blaue. Er ist die Summe der Spalte „typisch“ – die Fallen, in die man ohne besonderes Pech tappt. Die Spalte „maximal“ zeigt, was möglich ist, wenn alles zusammenkommt.
| Fehler | Was es kostet | So vermeidest du es |
|---|---|---|
| 1. Maklerprovision gezahlt | – max. 1.547 € |
Wer bestellt, zahlt: Auf ein Inserat gemeldet? Dann zahlt der Vermieter. Schriftlich widersprechen. |
| 2. Küche überteuert abgelöst | 400 € max. 1.000 € |
Zeitwert überschlagen, verhandeln, schriftlich festhalten, was übergeht. |
| 3. Kein Übergabeprotokoll | – max. 1.950 € |
30 Minuten investieren: jeder Mangel ins Protokoll, Fotos mit Zeitstempel, beide unterschreiben. |
| 4. Zählerstände nicht abgelesen | 150 € max. 250 € |
Strom, Gas, Wasser, Heizung fotografieren – Zählernummer mit im Bild. |
| 5. Grundversorgung Strom | 225 € max. 386 € |
In der ersten Woche wechseln – Grundversorgung kündigst du mit zwei Wochen Frist. |
| 6. Umsonst gestrichen | 600 € max. 900 € |
Erst Klausel und Einzugszustand prüfen, dann Pinsel kaufen. |
| 7. Nebenkosten ungeprüft gezahlt | 250 € max. 500 € |
Verteilerschlüssel und Posten prüfen, Belegeinsicht verlangen – 12 Monate Frist. |
| 8. Rundfunkbeitrag doppelt | 220 € pro Jahr |
Genau eine Anmeldung pro Wohnung, alle anderen mit der Beitragsnummer abmelden. |
| 9. Keine Privathaftpflicht | – fünfstellig |
Vor dem Einzug abschließen, ab ca. 45 €/Jahr – mit Mietsachschäden. |
| 10. Internetvertrag weiterbezahlt | – max. 500 € |
Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz prüfen lassen, sonst mit einem Monat Frist kündigen. |
| Summe | 1.845 € max. 7.253 € |
Alles unten im Detail – mit Rechtsgrundlage. |
Die zehn Fallen, in der Reihenfolge, in der sie dir begegnen
1 Du zahlst die Maklerprovision
bis 1.547 €Die Falle
Der Makler schickt dir mit dem Mietvertrag gleich die Rechnung über zwei Kaltmieten. Das wirkt normal, weil es beim Immobilienkauf normal ist. Bei der Vermietung ist es das seit über zehn Jahren nicht mehr – trotzdem wird es weiter versucht, oft getarnt als „Bearbeitungsgebühr“, „Besichtigungspauschale“ oder „Schlüsselgeld“.
Stattdessen
Frag dich: Wer hat den Makler bestellt? Wenn du dich auf sein Inserat gemeldet hast, war es der Vermieter – dann zahlt auch der Vermieter. Widersprich schriftlich, bevor du überweist. Hast du schon gezahlt, fordere das Geld zurück; der Anspruch besteht, weil die Vereinbarung von vornherein unwirksam war.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1a WoVermRG – der Vermittler darf vom Wohnungssuchenden „kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen“, außer er wird ausschließlich wegen dessen Suchauftrag tätig. Abweichende Vereinbarungen sind nach Abs. 5 unwirksam. Nur im echten Suchauftrag darf abgerechnet werden, dann höchstens zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermRG) – bei 650 € Kaltmiete sind das die 1.547 €.
Rechner: Einzugskosten – die Maklerprovision steht dort bewusst auf 0 €
2 Du kaufst die Küche des Vormieters zum Fantasiepreis
300 – 1.000 €Die Falle
„Die Küche kannst du für 2.500 € übernehmen – sonst baue ich sie aus.“ Der Zeitdruck ist Teil des Geschäfts: Du willst die Wohnung, also zahlst du. Eine acht Jahre alte Einbauküche ist aber keine 2.500 € wert, sondern eher 600 bis 900 €.
Stattdessen
Rechne den Zeitwert grob aus: Neupreis, geteilt durch die Nutzungsdauer, mal die Restjahre. Verhandle – und lass dir schriftlich geben, welche Teile überhaupt übergehen. Wichtig: Der Ablösevertrag darf nicht Bedingung für den Mietvertrag sein.
Rechtsgrundlage: § 4a Abs. 2 WoVermRG – die Entgeltvereinbarung ist unwirksam, „soweit dieses in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht“. Nach Abs. 1 gilt ein solcher Kaufvertrag im Zweifel ohnehin nur unter der Bedingung, dass der Mietvertrag zustande kommt.
Guide: Mietvertrag verstehen – welche Klauseln du vor der Unterschrift prüfst
3 Du ziehst ohne Übergabeprotokoll ein
bis 1.950 €Die Falle
Schlüssel, Handschlag, fertig – niemand will am Einzugstag kleinlich wirken. Zwei Jahre später ist der Kratzer im Parkett, den der Vormieter hinterlassen hat, plötzlich deiner. Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage, und im Zweifel steht deine Kaution im Feuer.
Stattdessen
Dreißig Minuten investieren: jeden Mangel ins Protokoll, Datum drauf, beide unterschreiben, jeder bekommt eine Kopie. Dazu Fotos mit dem Handy – der Zeitstempel in den Metadaten ist dein bester Zeuge. Auch Kleinigkeiten notieren; genau die werden später zum Streitpunkt.
Warum 1.950 €: Die Kaution darf bis zu drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Bei 650 € Kaltmiete sind das 1.950 € – der maximale Betrag, den du ohne Protokoll nicht mehr sauber verteidigen kannst.
Guide: Wohnungsübergabe – Protokoll richtig führen, Schritt für Schritt
4 Du liest die Zählerstände nicht ab
100 – 250 €Die Falle
Am Einzugstag denkt niemand an den Stromzähler im Keller. Der Versorger setzt dann einen Schätzwert an – und deine erste Abrechnung enthält Wochen Verbrauch, die der Vormieter hatte. Nachträglich beweisen lässt sich das nicht mehr.
Stattdessen
Strom, Gas, Wasser, Heizung: Foto mit dem Handy, Zählernummer mit im Bild, Werte ins Übergabeprotokoll. Das dauert zwei Minuten und erledigt gleichzeitig die Anmeldung beim Versorger, der genau diese Zahl von dir will.
5 Du bleibst in der Grundversorgung
225 € pro JahrDie Falle
Wer beim Einzug nichts tut, bekommt trotzdem Strom – automatisch vom örtlichen Grundversorger. Das fühlt sich wie ein Service an, ist aber der gesetzliche Auffangtarif und fast immer der teuerste am Markt. Viele bleiben jahrelang drin, weil nie eine Rechnung kommt, die weh tut.
Stattdessen
In den ersten Tagen nach dem Einzug wechseln. Die Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen – du sitzt also in keinem Vertrag fest. Achte auf Tarife ohne Vorkasse und ohne Kaution.
Rechenweg: Grundversorgung rund 40 ct/kWh gegen etwa 25 ct/kWh im Neukundentarif (Stand 2026). Bei 1.500 kWh Jahresverbrauch – ein typischer Ein-Personen-Haushalt – sind das 225 € Unterschied. Bei 2.000 kWh schon 300 €.
Guide: Strom sparen – wo der Verbrauch in der ersten Wohnung wirklich herkommt
6 Du streichst beim Auszug, obwohl du nicht musst
400 – 900 €Die Falle
Im Mietvertrag steht „Die Schönheitsreparaturen obliegen dem Mieter“, also nimmst du dir ein Wochenende und streichst. Nur: Ein großer Teil dieser Formularklauseln ist unwirksam. Dann hast du Farbe, Zeit und im Zweifel eine Malerfirma bezahlt, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein.
Stattdessen
Erst prüfen, dann Pinsel. Zwei Fragen entscheiden: War die Wohnung bei deinem Einzug unrenoviert – und hast du dafür einen angemessenen Ausgleich bekommen? Wenn unrenoviert und kein Ausgleich, ist die Klausel unwirksam. Auch starre Fristenpläne („alle drei Jahre Küche und Bad“) kippen. Deshalb ist das Einzugsprotokoll aus Falle 3 hier bares Geld wert: Es beweist den Zustand.
Rechtsgrundlage: BGH, Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14. Eine formularmäßige Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und der Mieter keinen angemessenen Ausgleich erhalten hat; sie würde ihn sonst zwingen, auch die Abnutzung des Vormieters zu beseitigen. Die Beweislast für den unrenovierten Zustand liegt allerdings bei dir.
Guide: Kaution zurückfordern – was der Vermieter abziehen darf und was nicht
7 Du zahlst die Nebenkostenabrechnung ungeprüft
200 – 500 € pro JahrDie Falle
Die Nachzahlung kommt, die Summe sieht plausibel aus, du überweist. Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass etwa jede zweite Abrechnung mindestens einen Fehler enthält – und die gehen überwiegend zulasten der Mieter.
Stattdessen
Vier Dinge prüfen: Stimmt der Abrechnungszeitraum? Passt der Verteilerschlüssel zu deinem Mietvertrag? Sind Posten drin, die gar nicht umlagefähig sind – Verwaltungskosten und Reparaturen gehören nicht in die Abrechnung? Und ist deine Vorauszahlung korrekt gegengerechnet? Bei Zweifeln Belegeinsicht verlangen, das ist dein Recht.
Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB. Der Vermieter muss dir die Abrechnung „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums“ mitteilen – danach kann er keine Nachzahlung mehr fordern. Deine Einwendungen musst du „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung“ mitteilen. Beide Fristen laufen unabhängig voneinander, und deine ist die, die man vergisst.
Guide: Nebenkosten verstehen – welche Posten überhaupt umlagefähig sind
8 Ihr meldet den Rundfunkbeitrag doppelt an
220 € pro JahrDie Falle
Zwei Menschen ziehen zusammen, beide bekommen Post vom Beitragsservice, beide melden sich pflichtbewusst an. Der Beitrag gilt aber pro Wohnung, nicht pro Person. Dasselbe passiert in WGs, wenn ein neues Mitglied einzieht und sich anmeldet, statt sich auf die bestehende Beitragsnummer zu berufen.
Stattdessen
Eine Person meldet die Wohnung an und zahlt. Alle anderen melden sich unter Angabe genau dieser Beitragsnummer ab. Intern teilt ihr den Betrag auf, wie ihr wollt. Falls schon doppelt gezahlt wurde: Der Beitragsservice erstattet zu viel gezahlte Beiträge – aber nur, wenn ihr es meldet.
Rechenweg: 18,36 € pro Monat und Wohnung (Stand 2026) sind 220,32 € im Jahr. Genau diesen Betrag zahlt ihr ein zweites Mal, solange die doppelte Anmeldung läuft.
Guide: Rundfunkbeitrag – An- und Abmeldung, WG-Regeln und Befreiung
9 Du hast keine Privathaftpflicht
45 € statt fünfstelligDie Falle
Das ist die einzige Falle in dieser Liste, die dich nichts kostet – bis sie zuschnappt. Ein Wasserschaden, der zwei Etagen nach unten läuft. Das Laptop einer Freundin, das du vom Tisch fegst. Für Schäden, die du anderen zufügst, haftest du unbegrenzt und mit deinem künftigen Einkommen. Bis 18 waren deine Eltern zuständig, danach nicht mehr – und viele merken das nie.
Stattdessen
Abschließen, bevor du einziehst. Gute Tarife gibt es ab etwa 45 € im Jahr. Achte auf zwei Dinge: eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro und den Einschluss von Mietsachschäden. Letzteres deckt nicht jeder Tarif ab – und genau das ist der Baustein, den du als Mieter brauchst, wenn du das Parkett oder die Badewanne des Vermieters beschädigst.
10 Du zahlst den Internetvertrag weiter, statt zu kündigen
bis 500 €Die Falle
Du ziehst um, dein Anbieter kann an der neuen Adresse nicht liefern – und du zahlst die Restlaufzeit brav weiter, weil Vertrag eben Vertrag ist. Bei 18 Monaten Restlaufzeit und 28 € im Monat sind das gut 500 €, für eine Leitung, die du nicht nutzen kannst.
Stattdessen
Anbieter über den Umzug informieren und Verfügbarkeit an der neuen Adresse prüfen lassen. Kann er dort nicht liefern, kündigst du mit einem Monat Frist – zum Umzugstermin oder später. Kann er liefern, muss er den Vertrag am neuen Wohnsitz fortführen und darf dafür höchstens ein Entgelt in Höhe der Neuanschlusskosten verlangen.
Rechtsgrundlage: § 60 TKG. Der Anbieter muss „die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers“ ohne Änderung der Vertragslaufzeit erbringen, sofern sie dort angeboten wird. Wird sie das nicht, greift das Kündigungsrecht mit einem Monat Frist.
Umzug-Hub: alle Verträge, Fristen und Ummeldungen an einem Ort
In 20 Minuten abgehakt
Alle zehn Fallen als Aufgaben. Wer das durchgeht, hat den Großteil der 1.845 € nicht ausgegeben.
- Vor der Unterschrift: Wer hat den Makler bestellt? Und was ist die Küche wirklich wert?
- Am Einzugstag: Übergabeprotokoll ausfüllen, Mängel fotografieren, alle vier Zählerstände notieren.
- In der ersten Woche: Stromtarif wechseln, Internet bestellen, Privathaftpflicht abschließen. Und den Nachsendeauftrag einrichten – mit rund 32 € zu klein für diese Liste, aber ärgerlich, wenn die Mahnung beim Vormieter landet.
- In den ersten zwei Wochen: beim Einwohnermeldeamt anmelden – zwei Wochen sind die gesetzliche Frist (§ 17 Abs. 1 BMG), ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 €.
- Beim Rundfunkbeitrag: genau eine Anmeldung pro Wohnung, alle anderen melden sich mit der Beitragsnummer ab.
- Wenn die Nebenkostenabrechnung kommt: Eingangsdatum notieren – ab da läuft deine 12-Monats-Frist für Einwendungen.
- Vor dem Auszug: Schönheitsreparaturklausel und Einzugszustand prüfen, bevor du Farbe kaufst.
- Bei jedem weiteren Umzug: Internetanbieter auf Verfügbarkeit prüfen lassen, sonst kündigen.
Und was kostet der Einzug dann noch?
Diese Liste zeigt nur, was du unnötig ausgibst. Was der Einzug regulär kostet – Kaution, erste Miete, Umzug, Erstausstattung, Anschlüsse – rechnet der Einzugskosten-Rechner aus, inklusive der Frage, wie viel du am Einzugstag tatsächlich flüssig brauchst.
Einzugskosten berechnenHäufig gestellte Fragen
In aller Regel nicht. Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG: Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern, es sei denn, dieser hat ihn selbst mit der Suche beauftragt. Wer sich auf ein Inserat meldet, hat den Makler nicht bestellt – dann zahlt der Vermieter. Eine abweichende Vereinbarung ist nach § 2 Abs. 5 WoVermRG unwirksam, bereits gezahltes Geld kannst du zurückfordern.
Nicht automatisch. Der BGH hat am 18. März 2015 (VIII ZR 185/14) entschieden, dass eine formularmäßige Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und du dafür keinen angemessenen Ausgleich bekommen hast. Auch starre Fristenpläne sind unwirksam. Prüfe Klausel und Einzugszustand, bevor du zum Pinsel greifst – eine Wohnung umsonst zu streichen kostet 400 bis 900 €. Beweisen musst du den unrenovierten Zustand allerdings selbst, weshalb das Einzugsprotokoll so wichtig ist.
Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach kannst du Einwendungen nur noch geltend machen, wenn du die Verspätung nicht zu vertreten hast. Umgekehrt muss der Vermieter dir die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen – versäumt er das, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen.
Nein. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person: 18,36 € im Monat, also 220,32 € im Jahr (Stand 2026). In einer WG oder beim Zusammenziehen meldet eine Person an, alle anderen melden sich unter Angabe dieser Beitragsnummer ab. Wer versehentlich doppelt angemeldet ist, bekommt zu viel gezahlte Beiträge erstattet.
Nach § 17 Abs. 1 BMG musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden. In der Praxis bleibt es meist bei einer Verwarnung oder einem kleinen Betrag – verlassen solltest du dich darauf aber nicht, zumal viele Meldeämter Termine mit wochenlangem Vorlauf vergeben.
Quellen & weiterführende Links
- § 2 WoVermRG – Bestellerprinzip – Der Vermittler darf vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern, wenn dieser ihn nicht selbst beauftragt hat
- § 4a WoVermRG – Ablösevereinbarungen – Entgelt für Einrichtung ist unwirksam, soweit es in auffälligem Missverhältnis zum Wert steht
- § 551 BGB – Mietsicherheit – Kaution höchstens 3 Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten
- § 556 BGB – Betriebskosten – Abrechnungsfrist 12 Monate für den Vermieter, Einwendungsfrist 12 Monate für dich
- BGH, Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14 – Schönheitsreparaturklausel bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne Ausgleich ist unwirksam
- § 60 TKG – Umzug – Kündigungsrecht mit einem Monat Frist, wenn der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht liefert
- § 17 BMG – Anmeldung – Zwei Wochen Frist nach dem Einzug; Verstoß ist Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG
- Rundfunkbeitrag – offizielle Seite – 18,36 € pro Monat und Wohnung (Stand 2026), An- und Abmeldung